Jahrzehntelang war die Bilanz von Allerheiligen und Reformationstag in Deutschland ausgeglichen: In jeweils fünf Bundesländern hatten die Bürger an einem der beiden Tage einen gesetzlichen Feiertag.
Doch mit dem 500-Jahr-Gedenken an die Reformation im Jahr 2017, in dem einmalig alle Deutschen den 31. Oktober frei hatten, überholte der protestantische Reformationstag den katholischen 1. November.
Denn vier Bundesländer führten ab 2018 den "Tag der Reformation" als neuen gesetzlichen Feiertag dauerhaft ein.
Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein versuchten mit dem Reformationstag die ungleiche Verteilung der freien Tage in Deutschland ein wenig anzupassen. Sie kommen nun auf 10 gesetzliche Feiertage. Dementsprechend ist in neun Ländern der Reformationstag frei, denn zuvor gaben schon die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen den Bürgern an diesem Tag frei.
Allerheiligen ist dagegen weiterhin nur in 5 Ländern gesetzlicher Feiertag: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
In Berlin und Hessen ist keiner der beiden Tage Feiertag. Die Hauptstadt entschied sich allerdings dafür, 2019 erstmals den Weltfrauentag am 8. März als gesetzlichen Feiertag einzuführen.
KNA/29.10.2019