Sternenkinder können ins Stammbuch eingetragen werden
Sternenkinder sind Babys, die vor, während oder kurz nach der Geburt gestorben sind. Sie werden auch manchmal Schmetterlingskinder oder Engelkinder genannt. Seit 2013 ist gesetzlich neu geregelt, dass auf Wunsch der Eltern nun auch im Mutterleib verstorbene Kinder unter einem Gewicht von 500 Gramm, unabhängig von ihrem Entwicklungsstadium, beim Standesamt namentlich eingetragen werden können. Sie erhalten eine Geburtsurkunde und eine eigene Bestattung, gleichgültig ob mit oder ohne Beerdigungsinstitut. Das Menschsein wird damit nicht mehr von einer bestimmten Grammzahl abhängig gemacht. Vorher wurden Sternenkinder nicht in den Personenstandsregistern beurkundet. Dies bedeutete für die betroffenen Eltern, dass diese Kinder rechtlich nicht existiert haben und auch nicht regulär bestattet werden konnten.
Gesprächsangebote zur Trauerbewältigung
An unterschiedlichen Orten im Erzbistum besteht für Eltern von Sternenkindern ein Gesprächsangebot, unter anderem in den Räumen von "Kindernöte e.V." in der Florenzer Str. 84, Köln-Chorweiler, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hl. Johannes XXIII. Hier sind sie willkommen, sich in regelmäßigen Abständen zu treffen und auszutauschen. Ein vergleichbares Angebot besteht mit der Selbsthilfegruppe "Leere Wiege" am Bensberger Vinzenz Pallotti Hospital, einer Klinik mit über 2000 Geburten pro Jahr. Frauen, deren Kind die Geburt nicht überlebt, oder Frauen, die ein totes Kind austragen und auf natürlichem Weg zur Welt bringen, finden in dieser GFO-Klinik Verständnis, Wärme und Zuwendung. Denn alle Mitarbeiter des Krankenhauses sind im sensiblen Umgang mit den Eltern eigens geschult. Die Selbsthilfegruppe "Leere Wiege" ist für trauernde Eltern eine erste Anlaufstelle, wo sie für die Verarbeitung ihres Schmerzes professionelle Begleitung finden.