Fronleichnam

 © Beatrice Tomasetti (DR)
© Beatrice Tomasetti ( DR )

Am zweiten Donnerstag nach Pfingsten feiert die katholische Kirche das Fest Fronleichnam. Der Name bedeutet übersetzt so viel wie "Fest des Leibes und Blutes Christi". Er leitet sich ab aus dem Althochdeutschen. Dabei steht "vron" für "Herr" und "licham" für "Leib".

Mit dem Fest erinnern die Katholiken an die Gegenwart Jesu im Sakrament der Eucharistie. Die heutige Sinngebung des Festes geht vom Bild des wandernden Gottesvolkes aus, dessen Mitte Christus ist, das "Brot des Lebens". In Prozessionen tragen Geistliche Monstranzen mit der als Leib Christi verehrten Hostie durch die Straßen.

Fronleichnam ist gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie in einigen Gemeinden in Sachsen und Thüringen. Die aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen feiern das Fronleichnamsfest nicht. Papst Urban IV. führte Fronleichnam 1264 als allgemeines Kirchenfest ein, 1317 ordnete Papst Johannes XXII. den Donnerstag als Festtag an. Das Fest geht zurück auf eine Vision der Augustinernonne Juliana von Lüttich im Jahr 1209; sie wurde später heiliggesprochen.

Mit einer Prozession wurde Fronleichnam erstmals in den 1270er Jahren in Köln begangen. In der Reformation entwickelte sich das Fest zu einem konfessionsscheidenden Merkmal. Luther bezeichnete es 1527 als "allerschädlichstes Jahresfest", dem die biblische Grundlegung fehle.

Der Gegensatz hat sich inzwischen abgeschwächt: Auch auf evangelischen Kirchentagen gab es in den vergangenen Jahren mehrfach gemeinsame Fronleichnamsprozessionen. In diesem Jahr müssen die meisten Prozessionen wegen der Corona-Pandemie ausfallen.

Nachdem 2020 und 2021 fast alle Prozessionen wegen der Corona-Pandemie ausfallen mussten, sieht es seit dem letzten Jahr wieder besser aus. Auch mit dem Fest verbundene Traditionen wie etwa die Schiffsprozession "Mülheimer Gottestracht" auf dem Rhein bei Köln oder die Seeprozession auf dem Staffelsee können wieder stattfinden. (KNA/05.06.2023)