Bereits im November 1943 hatten die Alliierten in der Moskauer Erklärung beschlossen, Hauptverantwortliche der NS-Verbrechen vor Gericht zu stellen. Die entsprechenden Verfahren begannen im November 1945 und gingen – wegen ihres Gerichtsortes – als "Nürnberger Prozesse" in die Geschichte ein.
Hinter der Wendung "Nürnberger Prozesse" verbergen sich mehr als ein Dutzend Verfahren. Der wohl berühmteste ist der Hauptkriegsverbrecherprozess, der am 20. November 1945 in Nürnberg begann. Der Gerichtsort war von den Alliierten mit Bedacht gewählt: In der Stadt, wo einst monumentale NS-Reichsparteitage stattgefunden hatten und die entwürdigenden Nürnberger Rassegesetze verkündet worden waren, sollte nun vernünftiges, menschliches Recht gesprochen werden.
Der Auftaktprozess markierte eine juristische Revolution: Erstmals standen Mitglieder einer Staatsführung vor Gericht und wurden persönlich für Verletzungen des Völkerrechts angeklagt. Die Siegermächte hatten dazu eigens einen Internationalen Militärgerichtshof ins Leben gerufen; jede Besatzernation stellte zwei Richter.
Nach neun Monaten wurden am 30. September und am 1. Oktober 1946 die Urteile gegen 19 der 22 Angeklagten gesprochen (unter ihnen etwa NS-Luftwaffenchef Hermann Göring, auf dem Facebook-Foto ganz links auf der Anklagebank, sowie der einst stellvertretende NSDAP-Leiter Rudolf Heß neben ihm). Zwölf Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, drei zu lebenslanger Haft und vier zu langjährigen Haftstrafen. Drei Angeklagte sprach das Gericht frei.
Mit dem Hauptkriegsverbrecherprozess waren die Nürnberger Prozesse jedoch nicht beendet. Zwischen 1946 bis 1949 fanden im Nürnberger Justizpalast zwölf "Nachfolgeprozesse" statt. Sie wurden aber – anders als der Hauptprozess – nicht vor einem international besetzten Gericht, sondern vor einem US-Militärgericht verhandelt.
(Quelle: dpa, 24.08.2020)