Sozialenzyklika

70 Jahre päpstliche Sozialenzyklika "Rerum Novarum" im Jahr 1961  / © N.N. (KNA)
70 Jahre päpstliche Sozialenzyklika "Rerum Novarum" im Jahr 1961 / © N.N. ( KNA )

Sozialenzyklika ist die Bezeichnung für ein päpstliches Schreiben zu sozialen Fragen. Wie zur Glaubens- und Sittenlehre, so äußert sich das päpstliche Lehramt auch zur Soziallehre. Es tut dies unter anderem in Form der Enzyklika, zu deutsch "Rundschreiben". Die erste Sozialenzyklika "Rerum novarum" wurde am 15. Mai 1891 von Papst Leo XIII. vorgelegt. Sie ist, wie bei Enzykliken üblich, nach den Anfangsworten des in der Regel lateinischen Originaltextes benannt. Die Kirche äußerte sich in ihrer Lehrverkündigung immer schon über das rechte Verhalten in der Gesellschaft. In der Neuzeit forderten eine immer stärker werdende Verflechtung des Menschen in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft und die vielfältigen Einrichtungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens die Kirche heraus, eingehender Stellung zu nehmen. Als erste bedeutende Stellungnahme dieser Art gilt "Rerum novarum". Darin wird dem Klassenkampf eine Absage erteilt, zugleich aber Lohngerechtigkeit verlangt, den Arbeitern das Recht zugestanden, sich zum Zweck einer Durchsetzung ihrer Interessen zu organisieren, und der Staat aufgefordert, den Arbeiter zu schützen. Weitere Sozialenzykliken sind "Quadragesimo anno" (1931) von Papst Pius XI., das von Johannes XXIII. vorgelegte Schreiben "Mater et magistra" (1961), "Populorum progressio" (1967) von Papst Paul VI. und von Johannes Paul II. "Laborem exercens" (1981), "Sollicitudo rei socialis" (1988) und "Centesimus annus" (1991). Während der Begriff des Gemeinwohls zunächst auf den einzelnen Staat angewandt wurde, wird er in "Mater et magistra" auf die ganze Menschheit bezogen. Vor allem in "Populorum progressio" wird dann ein gerechter Ausgleich zwischen entwickelten und unterentwickelten Ländern verlangt. (KNA/29.04.2021)