Arbeitnehmerfreizügigkeit

 (DR)

Was bedeutet Arbeitnehmerfreizügigkeit?

Bereits seit den 1960er Jahren haben EU-Bürger das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten. Einzelheiten wurden in der Folgezeit rechtlich näher bestimmt. In den ersten drei Monaten darf sich demnach ein EU-Bürger ohne Vorbedingungen in einem anderen EU-Land aufhalten; anschließend gelten laut Informationen der EU-Kommission unterschiedliche Bedingungen für "Arbeitnehmer und Selbstständige", "Arbeitssuchende" sowie "Studierende und andere Nichterwerbstätige".

Wer kann in den Genuss deutscher Sozialleistungen kommen?

In Deutschland haben EU-Bürger in den ersten drei Monaten keine Ansprüche auf Sozialleistungen. Auch danach dürften nicht Erwerbstätige in der Praxis laut EU-Kommission kaum Anspruch auf Sozialleistungen haben. Erst nach fünf Jahren können sie so wie Staatsangehörige des Aufnahmelandes Sozialhilfe beantragen. Nach EU-Recht sind hierbei keine Ausnahmeregelungen zulässig.

Gibt es einen Zusammenhang zwischen Arbeitnehmerfreizügigkeit und steigenden Sozialausgaben?

Mit Blick auf die Statistik verbieten sich vorschnelle Urteile. So stammten im September 2013 von fünf Millionen Arbeitssuchenden und Arbeitslosen rund 270.000 aus einem anderen EU-Land. Der Anteil "mobiler EU-Bürger", die 2012 Sozialleistungen erhielten, betrug 4,2 Prozent. Die Mehrheit derer, die in ein anderes EU-Land ziehen, will arbeiten. Ihre Beschäftigungsquote ist im EU-weiten Durchschnitt bei 68 Prozent und damit drei Prozentpunkte über derjenigen der einheimischen Bevölkerung.

Wo gibt es Chancen - wo lauern Gefahren?

Politiker und Vertreter von Sozialverbänden wie der Caritas räumen ein, dass Kommunen bereits jetzt über einen Zuzug sozial Schwacher klagen. Sie fordern Hilfen, um die Situation der Betroffenen zu bessern und appellieren an die Arbeitgeber, die Not der Neuankömmlinge nicht auszunutzen, indem sie etwa in Großstädten billige Handwerker auf dem "Arbeiterstrich" anwerben. Wie stark die Einwanderung aus Rumänien und Bulgarien jetzt zunehmen wird, ist unklar. Bei der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Länder wie Polen und Ungarn sanken die Arbeitslosenquote und die Anzahl der Sozialleistungsempfänger laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Experten erwarten zudem, dass der Fachkräftemangel durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit gemildert wird.