Am Donnerstag will sich der Bundestag in einer mehr als vierstündigen "Orientierungsdebatte" mit dem Thema Sterbebegleitung auseinandersetzen. Danach wollen die unterschiedlichen Gruppen ihre Gesetzentwürfe ausarbeiten. Laut Unions-Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) ist die erste Lesung der konkurrierenden Gesetzentwürfe für Ende Februar geplant. In der zweiten Jahreshälfte 2015 solle dann ein Gesetz verabschiedet werden.
In der Union gibt es Differenzen in Bezug auf den Umgang mit der Sterbehilfe. Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) spricht sich für ärztliche Hilfe beim Suizid in schweren Leidenssituationen aus. Eine Mehrheit der Unionsfraktion will jegliche organisierte Sterbehilfe verbieten - auch eine organisierte Form des ärztlich begleiteten Suizids. Ausgenommen von einem solchen Verbot seien Angehörige. "Auch behandelnde Ärzte, die im Einzelfall einem Patienten ein Medikament zum Suizid zur Verfügung stellen, geraten nicht in die Gefahr einer Strafverfolgung, wenn sie es nicht zum regelmäßigen Gegenstand ihres 'Behandlungs'-Angebots machen", heißt es in dem Papier, das die Abgeordneten Claudia Lücking-Michel (CDU), Michael Brand (CDU) und Michael Frieser (CSU) vorstellten.
Anders als eine Gruppe von Koalitionsabgeordneten um den Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze und SPD-Fraktionsvize Carola Reimann sehen die drei Unionsabgeordneten keine Notwendigkeit, die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen für Ärzte neu zu regeln.
(kna/dpa)