Die moderne Medizin macht es möglich: Kann eine Frau keine Kinder bekommen, wird eine Leihmutter in Indien oder den USA beauftragt, das ersehnte Kind gegen Bezahlung auszutragen. Nicht nur heterosexuelle, auch schwule Paare sehen darin eine Möglichkeit, ein Kind zu bekommen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit seiner Entscheidung erleichtert.
Hat ein ausländisches Gericht die Elternschaft des deutschen Paares trotz Leihmutter anerkannt, müssen die hiesigen Behörden veranlassen, dass die Auslandsgeburt und die Lebenspartner als Eltern im Geburtenregister eingetragen werden, entschieden die Karlsruher Richter am Freitag (AZ: XII ZB 463/13).
Bis zu drei Jahre Gefängnis in Deutschland
In Deutschland ist die Leihmutterschaft jedoch verboten. Führen Ärzte dennoch eine künstliche Befruchtung bei einer Leihmutter durch, können sie nach dem Embryonenschutzgesetz mit einer Geldbuße oder bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.
Manche Paare aus Deutschland mit unerfülltem Kinderwunsch gehen daher für die Leihmutterschaft ins Ausland. Für bis zu 30.000 US-Dollar stehen Frauen in Indien als Leihmutter bereit. In den USA werden üblicherweise 80.000 US-Dollar verlangt. Allein in den USA gebe es mehr als 1.000 Leihmutterschaften jährlich plus eine hohe Dunkelziffer, schreibt der Jurist Alexander Diehl in seiner an der Universität Marburg 2013 vorgelegten Dissertation.
(Quelle: epd)