Papst Franziskus hat mit einer Äußerung über die Züchtigung von Kindern im Rahmen einer geistlichen Ansprache für eine Kontroverse gesorgt. Franziskus sagte Mittwoch nach der vom Vatikan veröffentlichten Fassung:
"Ein guter Vater versteht zu warten und zu vergeben, und das aus ganzem Herzen. Gewiss, er kann auch entschlossen zurechtweisen: Er ist kein schwacher Vater, kein nachgiebiger, sentimentaler. Der Vater, der zurechtweisen kann, ohne zu demütigen, ist der gleiche, der zu schützen weiß, ohne sich zu schonen. Einmal hörte ich in einem Treffen von Eheleuten einen Vater sagen: «Manchmal muss ich die Kinder ein bisschen schlagen - aber nie ins Gesicht, um sie nicht zu demütigen.» Wie schön: Er hat einen Sinn für Würde. Er muss bestrafen, er macht's auf rechte Weise, und dann geht es normal weiter."
Die Deutsche Kinderhilfe nannte die Aussage "völlig daneben". Franziskus mache sich "mitschuldig, wenn auch nur einem einzigen Kind unter Verweis auf seine Aussage Schmerzen zugefügt werden", erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kinderhilfe, Rainer Becker. Er betonte, Schläge, auch zu Erziehungszwecken, stellten eine strafbare Körperverletzung dar. Dies gelte "für Eltern genauso wie für katholische Geistliche". Schläge demütigten den Geschlagenen, "ganz gleich aus welcher Motivation heraus sie erfolgen und ganz gleich wohin sie gehen, weil der Geschlagene vom Schlagenden unterworfen wird." Er appellierte an den Papst, seine Aussage "schnellstmöglich zu korrigieren".
Die Bundesvorsitzende der Grünen, Simone Peter, schrieb auf Twitter: "Alltägliche Gewalt gegen Kinder darf so nicht verharmlost werden." Eine Sprecherin der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn teilte auf Anfrage mit: "Wir kommentieren den Papst nicht."
Die Sprecherin des Bundesfamilienministeriums, Verena Herb, betonte, dass es "kein würdevolles Schlagen" gebe. "Jede Gewalt gegen Kinder ist verboten." Dabei verwies sie auch auf die entsprechende Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." (KNA)