Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 (DR)

Während erwachsene Flüchtlinge auf die Bundesländer verteilt werden, werden Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, von den örtlichen Jugendämtern in Obhut genommen. Sie werden in der Regel an dem Ort betreut, wo sie aufgegriffen werden. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe. Dazu gehören Kleidung, eine sichere Unterkunft, pädagogische Betreuung mit der Vermittlung beruflicher Perspektiven, medizinische Versorgung und psychologische Unterstützung. Im vergangenen Jahr kamen 2.500 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach NRW. Bundesweit wurden rund 18.000 jugendliche Flüchtlinge betreut.
Mit Erreichen der Volljährigkeit, die sich am Herkunftsland orientiert und deshalb auch bei 21 Jahren liegen kann, sind die jungen Flüchtlinge verpflichtet, einen Asylantrag zu stellen. Die Bearbeitung kann bis zu zwei Jahre dauern. Bei besonders dramatischen Biografien haben die Flüchtlinge Anspruch auf «Hilfen für junge Volljährige» über das 18. oder 21. Lebensjahr hinaus.
Nach einem Vorschlag Bayerns sollen minderjährige Asylsuchende künftig genauso wie Erwachsene bundesweit verteilt werden, um eine ungleiche Belastung der Bundesländer zu vermeiden. Das Bundesfamilienministerium erarbeitet zurzeit eine entsprechenden Gesetzesänderung. Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen kritisieren die Pläne als Gefährdung des Kindeswohls.
(epd)