Im Juli will der Bundestag über die Beihilfe zum Suizid beraten. Das Thema ist umstritten - mittlerweile liegen Gesetzentwürfe verschiedener Abgeordnetengruppen vor.
Am stärksten reglementieren wollen die CDU-Abgeordneten Thomas Dörflinger und Patrick Sensburg. Nach ihrem Entwurf soll jede Beihilfe zum Suizid bestraft werden.
Eine andere Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU), Kerstin Griese und Eva Högl (beide SPD) sowie Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe (beide Grüne) fordert, dass jede organisierte ("geschäftsmäßige") Suizidhilfe verboten werden soll - auch dann, wenn sie nicht in kommerzieller Absicht geleistet wird.
Parlamentarier um Renate Künast und Kai Gehring (beide Grüne) sowie Petra Sitte (Linke) wollen, dass die Suizidhilfe grundsätzlich straflos bleibt, sofern sie einer erwachsenen, freiverantwortlich handelnden Person nach eingehender Beratung geleistet wird. Bestehende rechtliche Unsicherheiten für Ärzte sollen beseitigt und für die organisierte Suizidhilfe durch Sterbehilfevereine klare Verfahrensregeln festgelegt werden. Ein Verbot wollen die Abgeordneten lediglich für die kommerzielle, also die sogenannten gewerbsmäßige Suizidhilfe und die Werbung dafür.
In der kommenden Woche wollen auch Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf vorstellen.