UN-Behindertenkonvention und Gleichstellungsgesetz

Chancengleichheit

Hinweis-Schild für Menschen mit Behinderung / © Fredrik von Erichsen (dpa)
Hinweis-Schild für Menschen mit Behinderung / © Fredrik von Erichsen ( dpa )

Das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten. Der Vertrag hat das Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und ihnen Chancengleichheit zu eröffnen. Das Übereinkommen stärkt weltweit die Rechte von rund 650 Millionen Menschen mit Handicap. Deutschland hat es im März 2007 als einer der ersten Staaten unterzeichnet.

Im Zuständigkeitsbereich des Bundes gilt seit 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das jetzt reformiert und an der UN-Behindertenkonvention ausgerichtet wird. Ziel ist es, der barrierefreien Gesellschaft näherzukommen.

Dazu stellt ein modernisierter Behinderungsbegriff klar, dass nicht die Behinderung selbst, sondern Barrieren im Verkehr, in Gebäuden oder der elektronischen Kommunikation behinderten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren. Das Gesetz will die Basis für eine sogenannte inklusive Gesellschaft legen, in der jeder überall dabei sein kann. 

Quelle:
epd