Ein Staatskirchenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Staat und einer Religionsgemeinschaft. Staatskirchenverträge mit der römisch-katholischen Kirche, genauer: mit dem Heiligen Stuhl, heißen Konkordate. Nach strengem römischem Sprachgebrauch schließt der Heilige Stuhl ein Konkordat nur mit einem katholischen Staatsoberhaupt, während die Verträge mit nicht-katholischen Regierungen Konventionen heißen. Staatskirchenverträge mit nicht-katholischen Religionsgemeinschaften, insbesondere mit evangelischen Kirchen, bezeichnet man dagegen als Kirchenverträge.
Soweit es sich um eine nicht-christliche Religionsgemeinschaft handelt, wird mitunter auch von einem Staatsvertrag gesprochen (etwa Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland).