Rechtliche Lage beim Thema Prostitution in Deutschland

 (DR)

Freier von Zwangsprostituierten sollen künftig zur Verantwortung gezogen werden, ihnen drohen nach einem Gesetzentwurf der Regierung Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Damit reagiert Berlin auf einen zentralen Kritikpunkt an der bisherigen Gesetzgebung. Mit dem Prostitutionsgesetz wollte die frühere rot-grüne Bundesregierung die rechtliche und soziale Lage der Prostituierten verbessern. Vor Einführung 2002 galt käuflicher Sex als sittenwidrig. Seither können Prostituierte ihren Lohn gerichtlich einklagen und in die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgenommen werden.

Grundsätzlich zulässig war Prostitution in Deutschland schon vorher, doch einen Anspruch konnten weder Kunde noch Dienstleister geltend machen. Mit Einführung des Gesetzes wurde Deutschland zu einem der liberalsten Länder weltweit. Landesregierungen und Kommunen können Prostitution durch Sperrbezirksverordnungen verbieten. Kritiker bemängeln, das Gesetz fördere die Zwangsprostitution, die soziale Lage sei nur für einen kleinen Teil der Prostituierten besser geworden. (dpa)