Beratungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige

 (DR)

Sollten Pflegebedürftige in Bezug auf das neue Pflegestärkungsgesetz Schwierigkeiten mit ihrer Pflegekasse bekommen, haben sie mehrere Beratungsmöglichkeiten. Sind die Versicherten Demenzkranke, wenden sie - oder ihre Angehörigen - sich am besten an die regionale Alzheimergesellschaft oder spezielle Beratungsstellen der Bundesländer. In Bayern sind das beispielsweise die Fachstellen für pflegende Angehörige, in Nordrhein-Westfalen die Demenzservicezentren.

Offen für alle Pflegebedürftigen sind die Pflegestützpunkte. Eine weitere Alternative sei die Unabhängige Patientenberatung oder auch die Verbraucherzentrale, sagt Konstanze Pilgrim von der Angehörigenberatung Nürnberg.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, direkt bei seiner Pflegekasse eine Beratung in Anspruch zu nehmen, erklärt Ann Marini. Sie ist stellvertretende Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbands. Die Berater könnten in einer Art Fallmanagement mit Pflegebedürftigen und Angehörigen individuell die Bedürfnisse und die dafür infrage kommenden Leistungen abklären. (dpa)