Die neue Berufsbezeichnung lautet "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann".
In der neuen Pflegeausbildung sollen übergreifende pflegerische Qualifikationen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen vermittelt werden: in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege. Die Bundesregierung argumentiert, dass sich die Anforderungen an Pflegekräfte in Alten- und Krankenpflege immer mehr überlappen: So lebten in den Pflegeeinrichtungen immer mehr an mehreren Erkrankungen gleichzeitig leidende Menschen. Andererseits gebe es in Krankenhäusern immer mehr alte, pflegebedürftige und demente Menschen.
Anders als bisher in manchen Bundesländern ist die neue Pflegeausbildung für die Auszubildenden kostenfrei. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung.
Finanziert werden soll die Ausbildung über Landesausbildungsfonds. Alle bisherigen Kostenträger werden auch künftig an den Kosten beteiligt. Auch Betriebe, die nicht ausbilden, sollen zahlen.
Das Gesetz sieht auch Maßnahmen zur Verbesserung des Unterrichts und der praktischen Ausbildung vor. Gefordert wird etwa eine angemessene Praxisanleitung vor Ort.
Eingeführt wird ein Pflegestudium, das auf den zunehmend hochkomplexen Pflegebedarf der Pflegebedürftigen und den wissenschaftlichen Fortschritt antwortet.