Pläne der politischen Großreform für behinderte Menschen

 (DR)

Zu viele Barrieren, zu geringe Leistungen, zu wenig Wahlrecht - mit einer großen Reform sollen Menschen mit Behinderung bessergestellt werden. Das Kanzleramt gibt den Weg für den umfassenden Entwurf frei. Mit dem Bundesteilhabegesetz werden umfassende Reformpläne auf den Weg gebracht. Geplant sind finanzielle und zahlreiche andere Verbesserungen. Nach der Abstimmung zwischen den Bundesministerien solle der Entwurf noch vor der Sommerpause ins Bundeskabinett kommen.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf ist geplant, dass Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe bekommen, deutlich mehr Vermögen behalten können. "Heute darf man nur 2600 Euro besitzen, alles andere wird angerechnet", erläuterte Bundestagsvizepräsidentin Ulla Schmidt. Die Leistungen für Betroffene sollen verbessert, die Bereitstellung weniger kompliziert werden. Der Schritt von Menschen mit Behinderung von speziellen Werkstätten auf den regulären Arbeitsmarkt soll erleichtert werden.

Laut dem vorliegenden Entwurf sind ab 2017 steigende Mehrkosten für den Bund von bis zu 693 Millionen Euro im Jahr 2020 vorgesehen. Auf Länder und Gemeinden sollen in den kommenden vier Jahren Mehrkosten zwischen 30 und 154 Millionen Euro pro Jahr entfallen. Das letzte Wort zu den finanziellen Fragen ist noch nicht gesprochen.

Je nach dem wo die Menschen wohnen, bekämen sie heute mehr oder weniger Leistungen, kritisierte Schmidt. Das stehe einheitlichen Lebensverhältnissen entgegen. "Deutschland ist auch nicht erfolgreich genug bei Barrierefreiheit, etwa der Verbreitung leichter Sprache." (dpa/Stand 26.04.16)