Der Verfassungsgerichtshof: Österreichs Hüter der Gesetze

 (DR)

Der österreichische Verfassungsgerichtshof ist oberster Hüter der Einhaltung der Verfassung der Alpenrepublik. Er prüft Gesetze und Verordnungen und ist damit für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung im Land zuständig. Der VfGH wird nur tätig, wenn Berechtigte einen Antrag zur Überprüfung vermuteter Unregelmäßigkeiten stellen.

Das Gericht mit Sitz in der Wiener Innenstadt besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und zwölf weiteren Mitgliedern. Außerdem stehen sechs Ersatzmitglieder bereit. Die Juristen werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag von Regierung und Parlament ernannt. Die Richter dürfen nicht älter als 70 Jahre sein.

Entscheidungen des Gerichts werden mit Stimmenmehrheit hinter verschlossenen Türen gefällt. Ob über eine Sachlage einstimmig oder nur mit knappem Konsens abgestimmt wurde, wird im Gegensatz zu anderen Ländern nicht bekanntgegeben. Eine so große und öffentliche Verhandlung wie zur Anfechtung der Bundespräsidentenwahl durch die rechte FPÖ hat es in der Geschichte des Gerichts noch nie gegeben.

(dpa/Stand 01.07.16)