Die Strafen für die Rebellen sollen strenger überwacht werden. Zwar können die ehemaligen Farc-Kämpfer den Arrest auf Farmen verbüßen, wo sie soziale Arbeit verrichten. Allerdings soll sich ihre Bewegungsfreiheit auf ein genau festgelegtes Gebiet beschränken. UN-Blauhelmsoldaten werden sie bewachen.
Die Farc müssen ihre finanziellen Verhältnisse offen legen. Das Vermögen der Guerillaorganisation soll zur Entschädigung der Opfer herangezogen werden. Über wie viel Geld die Rebellen verfügen, ist unklar. Allerdings dürften die Farc in den vergangenen Jahrzehnten mit Drogenhandel, illegalem Bergbau und Schutzgelderpressung beträchtliche Reichtümer angehäuft haben.
Die Sonderjustiz für im Konflikt zwischen Farc-Rebellen und staatlichen Sicherheitskräften verübten Verbrechen werden in die ordentliche Gerichtsbarkeit eingebettet. Alle Richter müssen Kolumbianer sein. Gegen Urteile der Sondergerichte sind Revisionsverfahren vor dem Verfassungsgericht möglich.
Die Farc müssen alle ihre Informationen über den Drogenhandel zur Verfügung stellen. Stellen die Gerichte fest, dass einzelne Farc-Mitglieder zur persönlichen Bereicherung und nicht zur Finanzierung des bewaffneten Kampfes mit Drogen gehandelt haben, ist eine Amnestie für dieses Delikt ausgeschlossen.
Der Schutz von Privateigentum wird garantiert. Kleinbäuerliche und kommerzielle Landwirtschaft sollen nebeneinander existieren. Damit wird den Befürchtungen von Großgrundbesitzern entgegen getreten, dass sie zu Entschädigung der Opfer enteignet werden könnten.
Bei einem der wichtigsten Kritikpunkte der Gegner hingegen gibt es keine Änderung: Die ehemaligen Rebellenführer können künftig auf politischem Wege für ihre Ziele eintreten. Für die nächsten zwei Legislaturperioden erhalten die Farc zehn Parlamentssitze garantiert. (Quelle: dpa, 24.11.2016)