EU: Die EU-Grundrechtecharta sieht in Artikel 31 für alle Arbeitnehmer wöchentliche Ruhezeiten vor. Speziellere Regeln finden sich in der Arbeitszeit-Richtlinie, die pro Woche eine "kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden" festsetzt. Eine frühere Fassung des EU-Gesetzes hatte noch den Sonntag als Standard-Ruhetag vorgesehen, das wurde aber vom Europäischen Gerichtshof gekippt. Im Schnitt gaben laut Eurostat 13 Prozent aller Arbeitnehmer in den 28 EU-Staaten für 2015 an, sonntags für gewöhnlich zu arbeiten.
DEUTSCHLAND: In Deutschland ist die Sonntagsruhe durch Artikel 140 des Grundgesetzes geschützt, der wiederum auf die Verfassung der Weimarer Republik verweist. Demnach dient der Sonntag "der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung". Allerdings definiert das Arbeitszeitgesetz Ausnahmen. Generell sind das Arbeiten, die nicht an Werktagen erledigt werden können. Dazu zählt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aktuell etwa die Tätigkeit von Ärzten, Feuerwehrleuten und Verkehrsbediensteten sowie von Gastronomen, Journalisten und Kirchenmitarbeitern. Über die Sonntagsruhe wachen die Aufsichtsbehörden der Bundesländer. Dem Handel dürfen die Ämter erlauben, an bis zu zehn Sonn- und Feiertagen Mitarbeiter zu beschäftigen, erklärt das BMAS. Dem europäischen Statistikamt Eurostat gaben 13,4 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland 2015 an, für gewöhnlich sonntags zu arbeiten.
FRANKREICH: In Frankreich erlaubt das Gesetz Geschäften, an zwölf Sonntagen im Jahr zu öffnen, heißt es beim Gewerkschaftsdachverband UNI Global Union in Brüssel, der sich auf Daten von Ende 2015 stützt. Angestellte könnten aber nicht zur Sonntagsarbeit verpflichtet werden und müssten doppelten Lohn bekommen. Noch weitergehende Ausnahmen gibt es demnach für Läden in Touristengebieten. Laut Eurostat waren 12,5 Prozent der Arbeitnehmer in Frankreich 2015 (nicht nur im Handel) normalerweise sonntags bei der Arbeit.
GROSSBRITANNIEN: In Großbritannien gibt es den Gewerkschaftern (Stand Ende 2015) zufolge fast überhaupt keine Begrenzung der Sonntagsarbeit in Geschäften. Über den nationalen Mindestlohn hinaus müsse es auch keine spezielle Vergütung geben. Laut Eurostat waren in Großbritannien 2015 sogar 17,9 Prozent der Arbeitnehmer regelmäßig mit Sonntagsdienst beschäftigt. Dieser Spitzenwert wurde in der EU nur noch von den Niederlanden (18,4 Prozent) und der Slowakei (20,9 Prozent) übertroffen.