Bundesregierung verurteilt Hinrichtung in Arkansas

 (DR)

Das Auswärtige Amt hat die erste Hinrichtung nach mehr als einem Jahrzehnt im US-Bundesstaat Arkansas verurteilt. Es sei schwer fassbar, dass wegen der begrenzten Haltbarkeit des tödlichen Mittels Midazolam nun kurzfristig mehrere Hinrichtungen geplant seien, sagte der Sprecher des Auswärtigen Amts, Martin Schäfer, in Berlin. Gemeinsam mit EU-Partnern setze sich die Bundesregierung gegen die Vollstreckung der weiteren Todesurteile ein. Zudem habe der deutsche Botschafter sich an den Gouverneur von Arkansas, Asa Hutchinson, gewandt.

Noch zu Wochenbeginn hatte das oberste Verfassungsgericht der USA zwei geplante Hinrichtungen vorerst gestoppt. Die Richter begründeten die Aussetzung mit Bedenken gegenüber dem tödlichen Beruhigungsmittel Midazolam. Weitere Vollstreckungen waren nicht von dem Urteil betroffen.

Das Mittel Midazolam ist umstritten, seit im April 2014 der verurteilte Mörder Clayton Lockett nach Verabreichung der Midazolam-Spritze noch 43 Minuten weiterlebte und qualvoll starb.

Alle acht Vollstreckungen sollten ursprünglich zwischen Ostermontag und dem 27. April durch Injektion des Beruhigungsmittels Midazolam erfolgen. Die Hersteller des Mittels kommen aus Europa und weigern sich, den US-Behörden Nachschub zu liefern. Die vorhandenen Reserven sind nur noch begrenzt haltbar. Arkansas' Gouverneur Hutchinson hatte daher per Dekret angeordnet, die Todesurteile bis Ende April zu vollstrecken. (kna/Stand 21.04.17)