Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am heutigen Mittwoch eine Normenkontrollklage zum Sonntagsschutz.
In dem Rechtsstreit zwischen Verdi und der Stadt Worms geht es um die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 29. Dezember 2013. Die Gewerkschaft ist der Ansicht, dass das Ladenöffnungsgesetz von Rheinland-Pfalz verfassungswidrig sei, weil es eine "sachgrundlose Öffnung" von Verkaufsstellen an Sonntagen zulasse und damit gegen den grundgesetzlich festgeschriebenen Sonntagsschutz verstoße.
In einem früheren Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht 2015 entschieden, dass die Ladenöffnung am Sonntag immer in "engem räumlichen Bezug zu einem konkreten Marktgeschehen stehen muss".
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte der Stadt Worms Ende 2013 Recht gegeben und eine einstweilige Anordnung abgelehnt. Die Regelung entspreche den Vorgaben des Verfassungsgerichts. Auf Initiative von Verdi gab es in den vergangenen Jahren teils mit Unterstützung von kirchlichen Organisationen rund 110 Verfahren gegen kommunale Genehmigungen für verkaufsoffene Sonntag, darunter aus Sicht der Gewerkschaft die allermeisten mit Erfolg. (kna, 17.05)