Verschärfungen im Asylrecht

 (DR)

Wer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, aber nicht freiwillig ausreist und falsche Angaben über seine Identität macht, muss künftig mit Einschränkungen seiner Bewegungsfreiheit rechnen. Asylsuchende ohne Bleibeperspektive sollen verpflichtet werden können, bis zum Ende ihres Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben.

Die Höchstdauer des Abschiebegewahrsams wird von vier auf zehn Tage verlängert. Die Abschiebehaft für ausreisepflichtige "Gefährder", denen Anschläge und andere schwere Straftaten zugetraut werden, soll ausgeweitet und ihre Überwachung per Fußfessel erleichtert werden. Dies ist auch eine Reaktion auf den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im vergangenen Dezember. Der Attentäter Anis Amri war ein abgelehnter Asylbewerber, der als "Gefährder" eingestuft war. Der Versuch, den Tunesier in seine Heimat abzuschieben, scheiterte.

Besonders umstritten an dem beschlossenen Gesetzespaket: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekommt die Möglichkeit, Handydaten von Asylbewerbern ohne Ausweispapiere auszuwerten, um deren Identität zu klären. Der Behörde wird auch erlaubt, sensible Daten aus Asylverfahren - etwa aus medizinischen Attesten - in besonderen Gefahrensituationen an andere Stellen weiterzugeben. (dpa/Stand 19.05.2017)