Türkisches Gericht lehnt Freilassung Steudtners aus U-Haft ab

 (DR)

Ungeachtet der Proteste der Bundesregierung muss der in der Türkei inhaftierte deutsche Menschenrechtler Peter Steudtner in Untersuchungshaft bleiben. Das zuständige Elfte Istanbuler Strafgericht lehnte den Einspruch gegen die U-Haft für Steudtner, dessen schwedischen Kollegen Ali Gharavi und sechs türkische Menschenrechtler ab, wie Anwälte der Beschuldigten am Freitag sagten. Die Rechtsvertreter von Steudtner und Gharavi übten scharfe Kritik an den Haftbedingungen ihrer Mandanten. Seit die beiden Ausländer am vergangenen Dienstag in das Gefängnis in Silivri westlich von Istanbul gebracht worden seien, würden sie in Einzelhaft gehalten.

Weiter hieß es, bei einem Besuch einer Anwältin bei Steudtner im Gefängnis in Siliviri am Donnerstag sei das Gespräch von Kameras aufgezeichnet worden. Außerdem sei ein Wärter dabei gewesen. Das verstoße gegen die europäische Menschenrechtskonvention und gegen die türkische Verfassung, die beide die Vertraulichkeit solcher Gespräche garantierten. Steudtner und Gharavi seien zudem englischsprachige Bücher abgenommen worden, die ihnen in dem vorherigen Gefängnis im Istanbuler Stadtteil Maltepe erlaubt worden seien.

Abwegige Vorwürfe

Den Menschenrechtlern wird von der Staatsanwaltschaft Unterstützung einer Terrororganisation vorgeworfen. Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hat die Menschenrechtler außerdem in die Nähe von Putschisten und von deutschen Spionen gerückt. Die Bundesregierung hat die Vorwürfe als abwegig bezeichnet. In Silivri sitzt auch der deutsch-türkische "Welt"-Korrespondent Deniz Yücel unter Terrorvorwürfen in Untersuchungshaft. Er ist ebenfalls in Einzelhaft. (dpa/04.08.2017)