Gewählt werden die mindestens 598 Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Die Zahl kann sich durch sogenannte Überhangmandate erhöhen. Dem 18. Deutschen Bundestag gehören derzeit 630 Abgeordnete an (Stand: Juni 2017).
42 Parteien treten zur Bundestagswahl an: 34 von ihnen mit eigenen Landeslisten, acht nur mit Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten. Wichtig ist: Nicht alle Parteien treten in allen Bundesländern zur Wahl an. Um als Parteien anerkannt und in Deutschland zu Wahlen zugelassen zu werden, müssen politische Vereinigungen verschiedene Bedingungen erfüllen.
Wahlberechtigt bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag sind alle Deutschen, die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
(Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/17.08.2017)