FLÜCHTLINGSZENTREN: Neu ankommende Asylbewerber sollen in sogenannten "Entscheidungs- und Rückführungszentren" bleiben, bis über ihre Verfahren entschieden ist. Vorbild seien entsprechende Einrichtungen in den bayerischen Städten Manching und Bamberg sowie im baden-württembergischen Heidelberg. Falls Anträge abgelehnt werden, sollten die Betroffenen von dort aus zurückgeführt werden.
HERKUNFTSLÄNDER: Zudem soll die Liste der sicheren Herkunftsländer erweitert werden - mindestens um Marokko, Algerien und Tunesien.
GRENZKONTROLLEN: Sie sollen so lange aufrecht erhalten werden, bis der Schutz der Außengrenzen der EU gewährleistet ist.
FAMILIENNACHZUG: Der Familiennachzug von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz soll ausgesetzt bleiben.
ABSCHIEBUNGEN: Die Union will Anstrengungen verstärken, Ausreisepflichtige abzuschieben.
EINWANDERUNG IN DEN ARBEITSMARKT: Sie müsse sich am Bedarf der Volkswirtschaft orientieren. "Kein Arbeitsplatz soll unbesetzt bleiben, weil es an Fachkräften fehlt." Deshalb soll ein "Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz" erarbeitet werden. (dpa/Stand 09.10.2017)