Künftig sollen Kommunen in Nordrhein-Westfalen acht statt bisher vier verkaufsoffene Sonntage pro Geschäft und Jahr gestatten können. Eine weitere Lockerung der Ladenöffnungszeiten in dem Land ist Bestandteil eines sogenannten "Entfesselungsgesetzes", das NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) in den Düsseldorfer Landtag einbrachte. Damit würden endlich Rechtssicherheit und "verlässliche Rahmenbedingungen" für Kunden, Händler, Kommunen und Arbeitnehmer geschaffen, erklärte Pinkwart.
Bislang wurden verkaufsoffene Sonntage wegen des umstrittenen Anlassbezuges häufig von Gerichten untersagt. Mit der Reform könnten Kommunen neben Märkten, Festen und Messen weitere Sachgründe für verkaufsoffene Sonntage anführen. Dazu zählen die "Belebung der Innenstädte", der "Erhalt zentraler Versorgungsbereiche" und das "Sichtbarmachen der Innenstädte". Angesichts des zunehmenden Online-Handels müssten Geschäfte dann öffnen können, "wenn Familien Zeit zum Einkaufen haben", sagte Pinkwart.
Nach dem Entwurf erhalten die Kommunen die Kompetenz, die Ladenöffnung an jährlich bis zu acht Sonn- und Feiertagen zu gestatten. Die Festsetzung kann für das gesamte Stadtgebiet oder nur für Ortsteile erfolgen. Innerhalb einer Kommune dürfen aber insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage (bisher 11) pro Kalenderjahr freigegeben werden. Die Sonntags-Öffnungszeiten gelten jeweils ab 13.00 Uhr für fünf Stunden. Die Freigabe darf höchstens einen Adventsonntag umfassen. Ausgenommen von Sonntagsöffnungen sind Weihnachten, Ostern und Pfingsten. Zugleich wird die Ladenöffnung an Samstagen mit dem neuen Gesetz auf 24 Stunden ausgedehnt.
Die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen kritisierten die Lockerung der Ladenöffnungszeiten. Tatsächlich schaffe das neue Gesetz und die Ausweitung des Anlassbezuges "neue Rechtsunsicherheiten", erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD, Frank Sundermann. Mit der 24-Stunden-Öffnung an Samstagen würden nicht die Innenstädte belebt, sondern nur Discounter und Einkaufszentren auf der Grünen Wiese. (kna/Stand 16.11.2017)