Kolumbiens Übergangsjustiz

 (DR)

Einige wichtige Punkte der Übergangsjustiz:

Einstige Guerilleros, Soldaten und Polizisten müssen sich ohne Ausnahme für im Krieg begangene Verbrechen vor der Sonderjustiz verantworten. Zivilisten hingegen dürfen nur mit ihrer Einwilligung vorgeladen werden. Diese Änderung der ursprünglich im Friedensabkommen vorgesehenen Version wird seitens der Farc kritisiert, da sie Politikern und Unternehmern zugute kommt, die paramilitärische Todesschwadronen unterstützen.

Geständigen Tätern drohen höchstens acht Jahre Haft, die auch außerhalb der Gefängnisse verbüßt werden können, zum Beispiel im Hausarrest. Konservative Parteien sehen darin eine Straflosigkeit für ehemalige Guerilla-Mitglieder.

Langanhaltende Verbrechen wie Drogenhandel, die nach dem Friedensschluss Ende 2016 weiter begangen wurden, werden ebenfalls an die reguläre Justiz verwiesen.

Guerilleros, die sich der Übergangsjustiz unterwerfen, behalten ihr Recht, sich am politischen Tagesgeschäft zu beteiligen. Nur im Fall einer Haftstrafe in einer geschlossenen Anstalt müssen ehemalige Kämpfer ein etwaiges Mandat ruhen lassen. Der Friedensvertrag garantiert der von der Farc kürzlich gegründeten Partei zehn Kongressmandate für die beiden kommenden Legislaturperioden.

Opfer und Zeugen genießen besonderen Schutz und können sich jederzeit an die Sonderjustiz wenden.

Versöhnung sowie die Bedürfnisse und die Würde der Kriegsopfer sollen im Mittelpunkt der Sonderjustiz stehen. Dabei werden Fragen der geschlechtlichen und ethnischen Unterdrückung bewusst berücksichtigt. (epd/Stand 01.12.2017)