Das Gericht bemängelte konkret den Internetauftritt der Ärztin aus dem Jahr 2015. Sie habe dort "öffentlich ihres Vorteils wegen" Dienste zur Durchführung von Abtreibungen angeboten. Daraufhin sprachen sich auch Parlamentarier der Linken, Grünen und der FDP für eine Abschaffung des entsprechenden Paragrafen 219a Strafgesetzbuch aus.
Er untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus einem finanziellen Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Hänel möchte derweil wegen ihrer Verurteilung im Zusammenhang mit dem Paragrafen im Strafgesetzbuch bis vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe ziehen.