Die vor kurzem wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen verurteilte Medizinerin setzt sich dafür ein, dass Frauen ein stärkeres Informationsrecht beim Thema Abtreibung bekommen. Nun sei die Politik gefordert, sagte Hänel am Dienstag in Berlin nach Übergabe der Petition.
Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften. Aus Sicht von Hänel verhindert der Paragraf, "dass sachliche Informationen, die medizinisch korrekt sind, ins Netz gestellt werden".
Die Medizinerin hatte auf ihrer Webseite Abtreibung als Leistung angeboten, das Amtsgericht Gießen sah darin unerlaubte Werbung und verurteilte die 61-Jährige Ende November zu 6000 Euro Strafe. "Ich fühle mich gar nicht schuldig, ich mache ja nichts Böses", sagte Hänel der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf das Urteil. "Ich helfe den Frauen."
Der Fall hatte hitzige Debatten zwischen Unterstützern der Ärztin und Frauenrechtlerinnen sowie Abtreibungsgegnern ausgelöst. "Dass die Unterstützung so riesengroß geworden ist, zeigt ja nur, dass ich einfach auf dem richtigen Weg bin", sagte Hänel.