Das Bundeskabinett will noch in dieser Woche Grundgesetzänderungen in den Bereichen Wohnung auf den Weg bringen. Eine neue Passage soll dem Bund die Möglichkeit geben, Ländern Finanzhilfen für wichtige Investitionen im sozialen Wohnungsbau zu gewähren. Das geht aus einem Entwurf des Finanzministeriums hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Bund will so helfen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und Wohnungsnot zu lindern. Da die große Koalition im Bundestag nicht mehr über eine Zwei-Drittel-Mehrheit verfügt, benötigt sie für die Grundgesetzänderungen Unterstützung aus anderen Parteien.
(dpa/ 1.5.18)