Lehrschreiben "Cor orans"

Das betende Herz

Der Vatikan hat rechtliche Regelungen für kontemplative Frauenorden erlassen. Die Instruktion mit dem lateinischen Titel "Cor orans" (Das betende Herz) enthält Anwendungsbestimmungen zu einem Lehrschreiben von Papst Franziskus.

Päpstliches Schreiben Cor Orans  / © Sr. Emmanuela Kohlhaas (privat)
Päpstliches Schreiben Cor Orans / © Sr. Emmanuela Kohlhaas ( privat )

Der Papst hatte das Schreiben im Juli 2016 zurückgezogen lebenden Ordensfrauen gewidmet. Zuletzt war 1950 ein päpstliches Dokument zu Frauenklöstern erschienen. Beide Schreiben blieben in Kraft, hieß es in der jetzt veröffentlichten Instruktion.

Das 289 Artikel umfassende Regelwerk nennt unter anderem Bedingungen für die Gründung und Auflösung von Klöstern sowie für die Unterhaltssicherung und die Veräußerung von Eigentum. Geklärt werden ferner aufsichts- und weisungsrechtliche Fragen, die Organisation von Zusammenschlüssen und die Aus- und Weiterbildung. Im dritten Kapitel wird schließlich auf spirituelle Bedingungen des Lebens im Kloster eingegangen. Die Klausur ist dabei "Pflicht", während die Massenmedien mit "Genügsamkeit und Bedacht" genutzt werden müssen, legt die Instruktion fest. Dies betreffe nicht nur den Inhalt der Mediennutzung, sondern auch die Menge und die Art der Informationsvermittlung, heißt es dort.

Die "Trennung von der Welt" sei das ureigene Ziel der Institute des geweihten Lebens und entspreche dem Paolinischen Dekret, sich nicht an die moderne Denkweise anzupassen und jeder Form der Weltlichkeit eine Absage zu erteilen. Es sei folglich zu verhindern, dass die Klausur mit "Lärm, Nachrichten und Worten" ihres Wesens entleert werde.

(KNA/15.05.18)