Am Mittwoch war bekannt geworden, dass sich einer der 69 afghanischen Asylbewerber des jüngsten Abschiebeflugs aus Deutschland in der afghanischen Hauptstadt Kabul das Leben genommen hat. Einen Tag zuvor hatte Seehofer mit verschmitztem Gesicht zu den Abschiebungen gesagt: "Ausgerechnet an meinem 69. Geburtstag sind 69 – das war von mir nicht so bestellt – Personen nach Afghanistan zurückgeführt worden. Das liegt weit über dem, was bisher üblich war." Mehrere Politiker der Opposition forderten den Rücktritt Seehofers als Innenminister.
Mitarbeiter des afghanischen Flüchtlingsministeriums hatten der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch gesagt, der junge Mann sei am Dienstag in einer von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zur Verfügung gestellten vorübergehenden Unterkunft in Kabul tot aufgefunden worden. Er stamme aus der nordafghanischen Provinz Balkh und habe acht Jahre in Deutschland gelebt.
Ein Sprecher der Hamburger Ausländerbehörde wies darauf hin, dass Hamburg "nur Straftäter und Gefährder nach Afghanistan" sowie Menschen, die sich der Identitätsfeststellung verweigerten, abschiebe. Der Mann sei rechtskräftig wegen Diebstahls, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden. Es hätten noch weitere Strafanzeigen vorgelegen – unter anderem wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung.
Afghanische Behörden hätten am Mittwoch bestätigt, dass es sich um Suizid handele, fügte ein BMI-Sprecher hinzu. Die geschilderten Umstände deuteten stark darauf hin. Ein Bekannter des Toten aus der Übergangsunterkunft sagte der dpa, der Mann sei ein Einzelgänger gewesen. "Er hat mit niemandem gesprochen und war am liebsten mit sich alleine."
Mit dem jüngsten Abschiebeflug hatte allein Bayern 51 Afghanen in den Flieger gesetzt. Außerdem hatten sich laut BMI die Länder Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Berlin, Rheinland-Pfalz, Hessen und Schleswig-Holstein beteiligt. (dpa/11.07.18)