Einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium beschloss das Bundeskabinett in Berlin. "Der Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Beitrag für den Ausgleich von Humanität, durch die Gewährung von Asyl an schutzbedürftigen Personen und Ordnung durch einen entschlossenen Umgang in Bezug auf Personen, die keinen Schutzbedarf haben", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Die Frage der sicheren Herkunftsstaaten ist vor allem für Asylbewerber relevant. Eine solche Einstufung führt in der Regel zur raschen Ablehnung eines Asylantrags und einer zügigen Rückführung oder Abschiebung in die Heimat. Weiterhin werde jeder Antrag individuell geprüft, bekräftigte Seehofer, es werde jedoch vermutet, dass kein Schutzgrund vorliege. Begründet wird die Einstufung, auf die sich Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag geeinigt hatten, unter anderem mit der geringen Anerkennungsquote von unter fünf Prozent für Asylbewerber aus den besagten Ländern. Insgesamt gab es im vergangenen Jahr 8.700 Asylanträge aus den vier Ländern.
Gesetzesentwurf der Bundesregierung
Maghreb-Staaten und Georgien sollen als sichere Herkunft gelten
Die Bundesregierung beabsichtigt, Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien als sogenannte sichere Herkunftsstaaten einzustufen.
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