Kirchenasyl: Oft missachtete Regel

 (DR)

Nach Einschätzung der katholischen Kirche missachtet rund die Hälfte der beim Kirchenasyl aktiven Gemeinden die zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vereinbarte Regel zur Übermittlung eines Fall-Dossiers. "Aus Gesprächen mit dem BAMF wissen wir, dass 2017 bedauerlicherweise nur in etwa der Hälfte aller Kirchenasylfälle ein Dossier eingereicht wurde", sagte der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe in Berlin, Prälat Karl Jüsten, gegenüber der "Welt".

Damit verstoßen jene Gemeinden, zu deren konfessioneller Zugehörigkeit Jüsten keine näheren Angaben machte, gegen eine Absprache, die 2015 zwischen den großen Kirchen und dem BAMF getroffen wurde. Damals wurde festgelegt, dass der Staat das Kirchenasyl hinnimmt und zur Prüfung der jeweiligen Fälle bereit ist, sofern die Gemeinden der Behörde Dossiers zu den Hintergründen der einzelnen Fälle übermitteln und jeweils einen kirchlichen Ansprechpartner benennen.

Das Bundesinnenministerium teilte auf Anfrage der "Welt" mit, dass zwischen Mai 2016 und September 2017 in rund 54 Prozent der Kirchenasylfälle Dossiers eingereicht und in 58 Prozent der Fälle "die Meldungen über ein sogenanntes Kirchenasyl über einen Kirchenvertreter" gemacht worden seien.

Als problematisch wertete auch das BAMF "das Nichteinreichen von Härtefall-Dossiers und das Nichtbenennen von kirchlichen Ansprechpartnern" bei den bundesweit dort registrierten 2.533 Fällen von Kirchenasyl. Betroffen waren 3.481 Personen in der Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 30. Juni 2018. (kna, 23.08.2018)