Schweizer Bischöfe verschärfen Meldepflicht bei Übergriffen

 (DR)

Die katholische Schweizer Bischofskonferenz hat die Meldepflicht für sexuelle Übergriffe verschärft. Künftig müssen kirchliche Amtsträger nicht verjährte Verdachtsfälle auch dann zur Anzeige bringen, wenn das Opfer dies nicht wünscht, sagte der Basler Bischof Felix Gmür am Mittwoch vor Journalisten in Sankt Gallen. Grund dafür sei Vertuschungsgefahr.

Nur die staatlichen Untersuchungsbehörden hätten die Mittel, um eine Untersuchung richtig durchzuführen, betonte Gmür; wenn nötig mit Zwangsmaßnahmen. Schon vor dieser Verschärfung und Präzisierung der Anzeigepflicht habe man Opfer sexueller Übergriffe und Täter ermutigt, selbst Anzeige zu erstatten.

In der Schweiz haben sich den Angaben zufolge immer mehr Personen gemeldet, die von Kirchenleuten belästigt oder missbraucht worden seien. 2017 gab es demnach 65 neue Meldungen; dies sei ein markanter Anstieg. Der Bischof begründete dies mit verschiedenen Aufrufen an Opfer, sich zu melden. Ein weiterer Grund sei die Einrichtung eines Entschädigungsfonds. Auch seien sexuelle Übergriffe in Kirchen zuletzt wieder verstärkt Thema in den Medien gewesen.

Viele der 2017 gemeldeten Übergriffe liegen den Angaben zufolge 30 Jahre und länger zurück. Seit 2010 wurden in den Bistümern demnach insgesamt rund 300 Fälle gemeldet. Die meisten Opfer seien Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gewesen. Täter waren überwiegend Priester und Ordensleute, so Gmür. Die meisten Fälle seien verjährt. (KNA; Stand:05.09.2018)