Wichtige Zahlen aus der Studie zum Missbrauch durch Geistliche

 (DR)

Die ersten Ergebnisse aus einer Studie der Deutschen Bischofskonferenz zum Missbrauch durch katholische Geistliche in den Jahren 1946 bis 2014 sind bekannt geworden. Einige wichtige Zahlen und Fakten daraus. Dabei weisen die Forscher allerdings auf eine nicht zu unterschätzende Dunkelziffer hin:

In den 38.156 ausgewerteten Akten der 27 deutschen Bistümer gab es bei 1.670 Klerikern (4,4, Prozent) Hinweise auf Beschuldigungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Darunter waren 1.429 Diözesanpriester (5,1 Prozent aller Diözesanpriester), 159 Ordenspriester (2,1 Prozent) und 24 hauptamtliche Diakone (1,0 Prozent).

3.677 Kinder und Jugendliche sind als Opfer dieser Taten dokumentiert. Bei 54 Prozent der Beschuldigten lagen Hinweise auf ein einziges Opfer vor, bei 42,3 Prozent Hinweise auf mehrere Betroffene zwischen 2 und 44, der Durchschnitt lag bei 2,5.

62,8 Prozent der von sexuellem Missbrauch Betroffenen waren männlich, 34,9 Prozent weiblich, bei 2,3 Prozent fehlten Angaben zum Geschlecht. Das deutliche Überwiegen männlicher Betroffener unterscheidet sich nach Angaben der Forscher vom sexuellen Missbrauch an Minderjährigen in nicht-kirchlichen Zusammenhängen.

Beim ersten Missbrauch waren 51,6 Prozent der Betroffenen jünger als 14. 25,8 Prozent waren 14 oder älter, bei 22,6 Prozent war das Alter nicht dokumentiert.

Drei von vier Betroffenen standen mit den Beschuldigten in einer kirchlichen oder seelsorgerischen Beziehung, zum Beispiel als Messdiener oder als Schüler im Rahmen von Religionsunterricht, Erstkommunion- oder Firmvorbereitung.

Bei 566 Beschuldigten (33,9 Prozent) wurden kirchenrechtliche Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger eingeleitet, bei 53 Prozent nicht, bei 13,1 Prozent fehlten entsprechende Angaben.

Rund ein Viertel aller eingeleiteten kirchenrechtlichen Verfahren endete ohne Sanktionen. Aus dem Klerikerstand entlassen wurden 41 Beschuldigte, 88 wurden exkommuniziert, also aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen. (kna/Stand 12.09.2018)