Hessen stimmt über Verfassungsänderung zur Todesstrafe ab

 (DR)

Die Todesstrafe ist in Deutschland durch das Grundgesetz bereits seit 1949 abgeschafft. Nun soll auch der Text der Hessischen Verfassung entsprechend angepasst werden. Durch die Änderung der Artikel 21 und 109 in der Hessischen Landesverfassung können die Formulierungen über die Todesstrafe aus der Hessischen Verfassung gestrichen werden.

In Deutschland und natürlich auch in Hessen ist die Todesstrafe durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bereits seit 1949 abgeschafft. Es gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht. In der Hessischen Verfassung von 1946 sind jedoch noch Regelungen über die Verhängung der Todesstrafe enthalten.

Mit der Zustimmung zu dieser Verfassungsänderung würden die Sätze zur Todesstrafe aus den Artikeln 21 und 109 gestrichen werden. Zudem würde in Artikel 21 der Satz eingefügt: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." (Hessischer Landtag)