Formen von Antisemitismus - verbal oder physisch - richten sich demnach gegen jüdische oder als jüdisch vermutete Personen und/oder deren Eigentum, gegen Institutionen der jüdischen Gemeinschaft sowie religiöse Einrichtungen. Diese Definition ist rechtlich nicht bindend.
Antisemitismus wird demnach zum Beispiel häufig genutzt, um Juden dafür verantwortlich zu machen, "warum Dinge falsch laufen". Er schreibt Juden zudem negative Charaktereigenschaften und finstere Stereotype zu. Als weiteres Beispiel wird der Aufruf zum Töten oder Verletzen von Juden im Namen einer rassistischen Ideologie oder aus religiös motiviertem Extremismus heraus genannt.
Auch ist laut IHRA die Vorstellung einer "jüdischen Weltverschwörung" antisemitisch oder dass Juden als Kollektiv angeblich Medien, Wirtschaft und Politik kontrollieren. Andere Beispiele sind die Leugnung des Holocaust und das Zuschreiben kollektiver Verantwortung von Juden für die Politik des Staates Israel.
Bestimmte antisemitische Vorfälle sind in manchen Ländern eine Straftat, etwa die Leugnung des Holocaust oder die Verbreitung antisemitischen Materials. Straftaten gelten dann als antisemitisch motiviert, wenn sie sich gegen Menschen oder Dinge richten, von denen angenommen wird, sie seien jüdisch oder stünden in Zusammenhang mit Juden. Auch antisemitische Diskriminierung ist in vielen Staaten verboten.
Mit der IHRA, der heute 31 Mitgliedstaaten angehören, wollen Regierungen und Experten die Forschung und das Gedenken an den Holocaust stärken und voranbringen. Es geht aber auch um eine Art Frühwarnsystem für gegenwärtige Völkermorde. Unterstützt werden zum Beispiel Entscheidungsträger, Vertreter von Regierungen und auch Nichtregierungsorganisationen. Der Anstoß zur IHRA kam 1998 vom früheren schwedischen Ministerpräsidenten Göran Persson.