In Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 in Kraft getreten. Die Bundesrepublik hat sich damit verpflichtet, das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" umzusetzen.
Kernziel ist die vieldiskutierte Inklusion. Die UN-Konvention fordert unter diesem Stichwort die selbstbestimmte, umfassende gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen unabhängig von ihren geistigen und körperlichen Fähigkeiten, Geschlecht und Herkunft. In letzter Konsequenz bedeutet Inklusion, dass es keine eigenen Einrichtungen oder Anlaufstellen für behinderte Menschen mehr gäbe, weil sie überall zurechtkämen, etwa in Schule und Kindergarten, auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt, im Straßenverkehr oder bei Behörden.
Im Jahr 2011 hat Deutschland den ersten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention beschlossen und ihn 2016 fortgeschrieben.
Auch auf die Gerichtsurteile und die Gesetzgebung wirkt sich die UN-Konvention aus: Zuletzt urteilte das Bundesverfassungsgericht, unter Betreuung stehende behinderte Menschen und in Psychiatrien untergebrachte schuldunfähige Straftäter dürfen nicht von politischen Wahlen ausgeschlossen werden.
Das Institut für Menschenrechte überwacht im Auftrag der Bundesregierung die Umsetzung der Konvention, die am 13. Dezember 2006 von der UN-Generalversammlung beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist. (epd/Stand 20.03.2019)