Der Umgang mit Missbrauch

Das hat der Papst beschlossen

Karikatur von Bischöfen zum Umgang mit Missbrauch in der Kirche / © Dieter Mayr (KNA)
Karikatur von Bischöfen zum Umgang mit Missbrauch in der Kirche / © Dieter Mayr ( KNA )

Meldestellen: Jede Diözese muss bis Juni 2020 eine oder mehrere "leicht zugängliche" Meldestellen einrichten, denen Verdachtsfälle angezeigt werden können. 

Meldepflicht: Priester und Ordensleute sind künftig verpflichtet, Informationen über Verdachtsfälle vollständig und "unverzüglich" bei den zuständigen kirchlichen Stellen anzuzeigen. 

Neue Straftatbestände: Der Erlass erkennt bestimmte Arten von Verstößen gegen das sechste Gebot, das Ehebruch verbietet, als Straftatbestände an. Auch sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und Schutzbedürftigen sowie Herstellung, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material fallen unter die neue Regelung.

Quelle:
epd , KNA