Ergebnisse der "Konzertierten Aktion Pflege"

 (DR)

- Entlohnung: Vereinbart wurde, die Lohnbedingungen in der Altenpflege zu verbessern. Dazu sollen Mindestlöhne je nach Qualifikation kommen - zumindest für Hilfs- und Pflegefachkräfte. In Ost und West soll eine einheitliche Lohnuntergrenze geschaffen werden. Zwei Möglichkeiten, diese Pläne umzusetzen, stehen im Raum: ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag oder die Festsetzung von Mindestlöhnen auf Vorschlag der Pflegekommission.

- Ausbildung: Bis zum Jahr 2023 soll die Zahl der Auszubildenden und die der Ausbildungsstätten um jeweils zehn Prozent erhöht werden. Zudem will man den Start der neuen Pflegeausbildung zum 1. Januar 2020 mit einer Informationskampagne begleiten. Zur Nachqualifizierung von Hilfskräften sollen die Verbände der Pflegeeinrichtungen mindestens 5.000 Weiterbildungsplätze einrichten.

- Personal: Für Pflegekräfte in Krankenhäusern sollen verbindliche Personalschlüssel erarbeitet werden. In Pflegeeinrichtungen sollen Verfahren zur Bemessung des Personalbedarfs zügig umgesetzt werden. Die Bundesregierung will zudem die Bedingungen für die Zuwanderung von Fachkräften erleichtern, zum Beispiel durch schnellere Visaverfahren und Anerkennung von Qualifikationen. Auch soll der Wiedereinstieg in den Pflegeberuf über Rückgewinnungsprogramme gefördert werden.

- Finanzierung: Bessere Löhne und Arbeitsbedingungen sind ein Kostenfaktor. Daher soll die Pflegeversicherung finanziell besser ausgestattet werden. Offen ist allerdings noch, wie die Kosten zwischen Pflegeanbietern, Pflegeversicherung, Betroffenen und Angehörigen sowie Steuermitteln aufgeteilt werden. Vorgesehen ist, die finanzielle Überlastung der Pflegebedürftigen durch steigende Eigenanteile zu verhindern. Auch sollen Angehörige bis zu einem Einkommen von 100.000 Euro nicht mehr für Unterhaltszahlungen herangezogen werden.

- Digitalisierung: Mittelfristig soll die Pflege mit elektronischen Pflegeakten und Verordnungen sowie einem Entlassmanagement entlastet werden. Ab dem 1. Oktober 2022 werden ambulante Pflegedienste Leistungen der Pflegeversicherung nur noch elektronisch abrechnen, ab dem 1. April 2023 auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Die Telepflege - etwa mit Beratung übers Internet - soll weiterentwickelt werden. (KNA/Stand 4.6.19)