Urteil: Allen Stadträten die Hand geben

 (DR)

Bürgermeister in Thüringen sind laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Bundeslandes doch verpflichtet, unabhängig etwa von Parteizugehörigkeit allen neuen Stadträten die Hand zu geben. Das Gericht hob einer Mitteilung vom Freitag zufolge eine gegenteilige Entscheidung aus erster Instanz auf.

Konkreter Hintergrund ist ein Fall aus Eisenach: Dort hatte sich Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Linke) geweigert, den 2014 neu gewählten Stadträten der rechtsextremen NPD die Hand zu geben. Der frühere NPD-Landeschef und Eisenacher Stadtrat Patrick Wieschke hatte sich dadurch diskriminiert gefühlt und geklagt. Das Verwaltungsgericht Meiningen wies die Klage ab. Begründung damals: Es gehe um eine "hinnehmbare politische Symbolhandlung", der kein "diskriminierender, ehrenrühriger Charakter" zugrunde liege.

Das OVG kam in seinem Urteil vom 12. April zu einem anderen Schluss: Aus dem Wortlaut der Thüringer Kommunalordnung (§ 24 Abs. 2) ergebe sich eine eindeutige und unmissverständliche Pflicht des Bürgermeisters, neu gewählte Stadtratsmitglieder durch Handschlag zu bestätigen. Das OVG kam allerdings nicht zum Schluss, dass der Handschlag notwendig sei, um das Amt gültig werden zu lassen. (dpa, 10.5.19)