Caritas kritisiert Bürokratieaufwand bei Behindertenrecht

 (DR)

Kritik an Bürokratie und Kosten bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) kommt von der Caritas im Bistum Münster. Sorgen bereitet vor allem die Ermittlung der Wohn- und Lebenskosten insbesondere von geistig behinderten Menschen, wie der katholische Sozialverband in Münster mitteilte. Grund sei die Vorschrift, nach der der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zwar für die Betreuung aufkomme, die Wohn- und Lebenskosten von den Betroffenen aber als Sozialhilfe beantragt werden müssten.

An dem Punkt werde es kompliziert, sagte der Geschäftsführer der Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein, Wolfram Teschner. In einer ambulant betreuten Wohngruppe etwa gelte das eigene Zimmer als "Wohnfläche", während die Flure als "Mischfläche" und das gemeinsam zur Betreuung genutzte Wohnzimmer als "Fachleistungsfläche" einzustufen seien. Alle drei Kategorien müssten anteilig auf die einzelnen Bewohner umgelegt werden. Auch der Angehörigenbeirat warnte vor einer Überforderung der Angehörigen. "Die meisten haben noch nicht realisiert, was auf sie zukommt", sagte dessen Vorsitzender, Heinz Gatzlaff.

Das Bundesteilhabegesetz solle Behinderten neue Chancen auf selbstbestimmtes Leben eröffnen, sagte Caritas-Diözesandirektor Heinz-Josef Kessmann. "Ob das in der praktischen Umsetzung ab 2020 gelingt, wird sich noch erweisen müssen." Was für Menschen mit Körperbehinderung tatsächlich eine Verbesserung sein werde, könne für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung auch zu mehr Unsicherheit führen, so Kessmann. (dpa / 9.4.19)