In der Begründung bezieht sich das Anwaltsteam in dem 12-seitigen Antrag einen Tag vor Ablauf der Berufungsfrist auf die Entscheidung des Berufungsgerichts in Melbourne, das die Verurteilung Pells (78) zu sechs Jahren Haft wegen Missbrauchs zweier Chorknaben bestätigt hatte. Die drei Richter hatten am 21. August mit zwei zu eins Stimmen die erste Berufung Pells abgewiesen.
Die beiden Richter des höchsten Gerichts im Bundesstaat Victoria hätten sich in ihrer Schlussfolgerung "geirrt", argumentieren Pells Anwälte in dem Berufungsantrag. Darüber hinaus werfen sie dem Gericht in Melbourne vor, unzulässigerweise die Beweislast umgekehrt zu haben. In einem Strafverfahren müsse nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen, sondern die Anklage dessen Schuld. Im Prozess gegen Pell sei aber vom Angeklagten der Nachweis verlangt worden, dass er die ihm zur Last gelegten Taten unmöglich begangen habe könne.