Internationale Gesellschaft für Menschenrechte

 (DR)

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) – Deutsche Sektion e. V. ist eine der ältesten Menschenrechtsorganisationen in Deutschland. Sie wurde 1972 in Frankfurt am Main von ehemaligen politisch Verfolgten und engagierten Menschen gegründet. Die IGFM setzt sich für die weltweite Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ein, darunter die Presse- und Meinungsfreiheit, Gewissens- und Religionsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Das schließt den Einsatz für die Religionsfreiheit aller Religionen und ihrer friedlichen Anhänger ein. Die IGFM verurteilt Menschenrechtsverletzungen im Namen der Religion.

Grundlage der Arbeit der IGFM ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948. Die IGFM bekennt sich uneingeschränkt zu allen Menschenrechten, die in der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte genannt werden, und verwirft den Gedanken, sie nicht für alle Menschen und Gruppen von Menschen gelten zu lassen.

Die Gesellschaft unterstützt nur Personen und Vereinigungen, die sich gewaltfrei für die Menschenrechte einsetzen. Die IGFM ist eine Nichtregierungsorganisation und ist von staatlichen Stellen ebenso wie von politischen Parteien unabhängig. Sie ist Teil der International Society for Human Rights (ISHR), die weltweit über mehr als 30 nationale Sektionen und Gruppen verfügt. Die IGFM bekennt sich uneingeschränkt zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Sie lehnt eine Zusammenarbeit mit extremistischen Vereinigungen ab.

Die IGFM informiert im Rahmen ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über Menschenrechtsverletzungen in Diktaturen und ruft zu Aktionen auf. Die Gesellschaft unterstützt Vorhaben im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe.

Die IGFM finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Die Finanzen der IGFM werden jährlich von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Gesellschaft ist als gemeinnützig und mildtätigen Zwecken dienend anerkannt.

(Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte)