Gesetzesverschärfung zu antisemitischen Motiven

 (DR)

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will antisemitische Straftaten stärker ahnden. "Es ist für mich unfassbar, und ich schäme mich dafür, dass sich Juden in Deutschland nicht mehr sicher fühlen, dass sogar viele darüber nachdenken, das Land zu verlassen", sagte Lambrecht am gestrigen Donnerstag im Bundestag. "Ich werde vorschlagen, dass antisemitische Motive ausdrücklich als strafschärfend benannt werden", sagte Christine Lambrecht. Der Paragraf 46 des Strafgesetzbuchs, nach dem menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung berücksichtigt werden müssen, soll nach ihren Worten entsprechend ergänzt werden. Damit solle ein deutliches Signal gegen Antisemitismus gesetzt werden.

Der Zentralrat der Juden begrüßte die Ankündigung der Ministerin für eine Ergänzung des Paragrafen 46, Absatz 2 Strafgesetzbuch um das Merkmal Antisemitismus. Bereits jetzt kann sich ein antisemitisches Motiv nach dem Paragrafen strafverschärfend auswirken, auch wenn es nicht ausdrücklich genannt ist, hieß es aus dem Justizministerium. Explizit genannt sind dort rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe. Der Zentralrat hatte für eine Ergänzung plädiert. Die Ergänzung soll unter anderem dazu beitragen, dass Polizei, Justiz und Gesellschaft stärker für judenfeindliche Taten sensibilisiert werden.

Lambrecht hatte gemeinsam mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) ein Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Hass im Netz angekündigt. Im Bundestag erklärte Lambrecht, dass bis Jahresende ein Gesetz vorliegen soll.

Geplant ist unter anderem eine Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, die Plattformbetreiber verpflichten soll, schwere Hass-Straftaten wie Morddrohungen oder Volksverhetzung ans Bundeskriminalamt zu melden, anstatt die Inhalte nur zu löschen.

(Quelle: kna, 28.11.2019)