Studie: Kinderrechte in Deutschland unterschiedlich umgesetzt

 (DR)

Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention sind einer Studie zufolge in Deutschland unterschiedlich gut umgesetzt. Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) legte in Berlin einen "Kinderrechte-Index" vor, in dem analysiert wird, wie gut die Bundesländer jeweils fünf zentrale Kinderrechte umgesetzt haben. Es geht um das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung.

In der UN-Kinderrechtskonvention hatten sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen vor 30 Jahren verpflichtet, Kindern bestimmte grundlegende Rechte zu garantieren. Die Staaten sagen darin außerdem zu, dass das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen ist. In Deutschland ist das nach Ansicht von Kinderschutzverbänden bisher rechtlich nicht ausreichend umgesetzt.

Im Vergleich des Kinderhilfswerks schneiden Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein überdurchschnittlich ab. Unterdurchschnittlich bewertet werden Hamburg, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt. "30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention stehen wir in Deutschland im Hinblick auf Kinderrechte vor einem föderalen Flickenteppich", hieß es in einer Mitteilung des Kinderhilfswerks.

Für seine Analyse hat sich das Kinderhilfswerk unter anderem geltende Landesgesetze angesehen, amtliche Statistiken und Bevölkerungsumfragen ausgewertet und Landesministerien schriftlich befragt. (dpa/Stand 04.12.2019)