Im Entwurf für ein "Justizneutralitätsgesetz" heißt es, Beamte und Beschäftigte sollten etwa bei Verhandlungen weder Kopftuch noch Kippa oder sichtbare christliche Kreuze tragen.
Die Novelle greife durch das Verbot, Kleidung zu tragen, die mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung verbunden werde, "erheblich in das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein", stellen das Katholische und das Evangelische Büro Nordrhein-Westfalen in einer gemeinsamen Stellungnahme fest. "Faktisch würde das geplante Gesetz insbesondere kopftuchtragende muslimische Frauen betreffen."
Gelten sollen die Vorschriften sowohl für mündliche und für Hauptverhandlungen als auch für Verkündungs-, Orts-, Erörterungs- oder Beweistermine. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, das für Richter und Beamte bereits geltende Gesichtsverhüllungsverbot bei dienstlichen Tätigkeiten auf alle Justizbeschäftigten auszuweiten. Das begrüßen die christlichen Kirchen uneingeschränkt: Seinem Gegenüber ins Gesicht schauen zu können, sei "unerlässlich für einen offenen und vertrauensvollen Umgang" und das "uneingeschränkte Funktionieren der Justiz".