Der Bundesverband Kinderhospiz hat eine bessere gesetzliche Finanzierung für ambulante Dienste gefordert. Nötig sei eine Anpassung der Finanzierung an den Bedarf von Familien, erklärte Vorstandsmitglied Bettina Werneburg. Dies könne in einer eigenen Rahmenvereinbarung berücksichtigt werden, sagte die Leiterin des ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienstes in Halle anlässlich des Tags der Kinderhospizarbeit am 10. Februar. Für stationäre Kinderhospize gebe es bereits eine entsprechende Vereinbarung.
Der ambulante Bereich sei bislang noch stärker als stationäre Kinderhospize auf Spenden angewiesen, betonte Verbandsgeschäftsführerin Sabine Kraft. Wie unangemessen die Finanzierung der Arbeit ambulanter Kinderhospizdienste oft sei, zeige das Beispiel Trauerbegleitung. Derzeit ende die öffentliche Finanzierung der Kinderhospizarbeit mit dem Todestag des Kindes. Eltern und Geschwisterkinder benötigten aber Hilfe oft noch lange danach.
Auch wenn Dienste eine Familie in der pränatalen Phase begleiten, weil das Kind noch im Mutterleib sterben muss, könnten keine Leistungen abgerechnet werden, sagte Kraft. Änderungsbedarf gebe es auch bei der Begleitung von minderjährigen Kindern, deren Eltern palliativ behandelt werden. Derzeit würden Kinderhospizdienste nur dann dafür bezahlt, sich um diese Kinder zu kümmern, wenn nicht schon ein Erwachsenen-Hospizdienst deren Eltern betreut. In Deutschland gibt es dem Verband zufolge mehr als 40.000 Familien, die ein todkrankes Kind haben, das nur noch eine begrenzte Lebenserwartung hat. (epd)